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Kriterien

Open-Source-Software mitgestalten

Software unter einer offenen Lizenz entwickeln, testen, dokumentieren, übersetzen oder mitfinanzieren.

Die Möglichkeiten Open-Source-Software zu fördern, sind vielfältig. Welche Bibliothek nicht selbst über IT-Ressourcen verfügt, kann vorhandene Software testen, dokumentieren, übersetzen oder mitfinanzieren. Die systematische Rückmeldung von Fehlern oder die Schaffung von Schulungsmaterialien stützt die Entwickler*innen von Open-Source-Software. Als zentrale Plattformen für Open-Source-Projekte haben sich GitHub und GitLab etabliert, in der auch kleine Beiträge zu Open-Source-Projekten kenntlich gemacht werden können.

Nachweis: Code oder öffentliche Beiträge zu Open-Source-Projekten bei GitHub/GitLab und ein Eintrag in der Liste BibsOnGitHub

Bedienbarkeit für alle Menschen

Die eigene Webseite barrierefrei gestalten.Neu in OLB2020

Bibliotheken sollten die Barrierefreiheit von Webseiten, Dokumenten, Software und Katalogen sowie Gebäuden und Arbeitsplätzen für Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen sicherstellen. Wir beschränken uns bei diesem Kriterium auf die Webseiten, da deren Barrierefreiheit einfacher nachweisbar ist. Barrierefreiheit ist durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und die Gleichstellungsgesetze der Länder für Informationsangebote öffentlicher Einrichtungen von Bund und Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Durch eine EU-Richtlinie werden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), auf denen auch der BITV-Test basiert, für alle öffentlichen Stellen (d. h. auch kommunale Angebote) ab 23. September 2020 verbindlich (für neue Angebote bereits ab 23. September 2019). Eine Übersicht bietet die Seite WCAG 2.0 im Überblick bei „Einfach für Alle“ (Aktion Mensch). Trotzdem hapert es oft noch an der Umsetzung. Bibliotheken, die dem freien Zugang zu Wissen dienen, sollten hier Vorreiter sein und Barrierefreiheit vorbildlich umsetzen.

Nachweis: Da automatische Tests nur bedingt aussagekräftig sind, benötigen wir zusätzlich eine Selbstbewertung. Folgende zwei Kriterien müssen erfüllt sein, damit wir begründet davon ausgehen können, dass die Webseite barrierefrei ist:

  1. Der Online-Schnelltest WAVE darf keine Fehlermeldungen (Errors) und Warnungen (Alerts) für die Webseite der Bibliothek melden. Ausnahmen bitte begründen.
  2. Bei einer BITV/WCAG Selbstbewertung ist jeder Prüfschritt mindestens „eher erfüllt“. Bitte Selbstbewertung durchführen und hier bestätigen, dass dies zutrifft.

Openness in Personalentwicklung fördern

Die Bibliothek fördert Openness als Aspekt ihrer Personalentwicklung.Neu in OLB2020

Openness wird als Aspekt der Personalentwicklung im Leitbild der Bibliothek verankert. Bei der Neubesetzung von Stellen werden Erfahrungen bzw. Engagement in den Bereichen Open Access, Open Science, Open Educational Resources, Open Data oder die Vertrautheit mit Open-Source-Software als Kriterien in Stellenausschreibungen gefordert. Wünschenswert ist die Benennung einer Person als Beauftragte*r für Etablierung und Umsetzung von Openness auf der Homepage der Einrichtung.

Nachweis: Link zum Leitbild der Bibliothek und Link zu einer Stellenausschreibung der letzten 5 Jahre als PDF

Fortbildungsangebote

Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten intern und extern anbieten.Neu in OLB2020

Die Bibliothek bietet Informationsveranstaltungen und Weiterbildungen zu Openness-Themen in der eigenen Einrichtung und/oder im Rahmen der Fortbildungsverstanstaltungen des Trägers (z. B. der Universität) an. Ein Teil des Angebots ist ausdrücklich für Mitarbeiter*innen sowie für externe Kolleg*innen (z. B. aus kleineren Bibliotheken vor Ort) bestimmt. Die Fortbildungen dienen der Information, darüber hinaus eröffnen sie Mitarbeiter*innen die Möglichkeit der aktiven Erfahrung und Teilhabe. Es werden daher Schulungen angeboten wie z. B. für Open-Source-Software und -Tools.
Die Bibliothek schafft Möglichkeiten für den internen Austausch zu Openness-Themen. Mitarbeiter*innen erhalten die Möglichkeit, an externen Veranstaltungen teilzunehmen.

Nachweis: Links zu öffentlichen Fortbildungsangeboten. Die Ankündigung der Veranstaltung enthält die Einladung an externe Kolleg*innen; externe Einrichtungen werden konkret angesprochen und auf das Angebot hingewiesen.

Text- und Data-Mining ermöglichen

Die Bibliothek ermöglicht Ihren Nutzer*innen das Text- und Data-Mining in eigenen und in lizenzierten Beständen. In Lizenzverträgen verhandelt sie grundsätzlich das Recht auf Text- und Data-Mining mit und informiert die Nutzer*innen entsprechend.

In Deutschland gilt seit März 2018 eine einheitliche Schrankenregelung für Text- bzw. Data-Mining im wissenschaftlichen Kontext. Wissenschaftliche Bibliotheken können ihre Nutzer*innen darüber informieren, für eigene Bestände Schnittstellen bereitstellen und darüber hinaus auch weitergehende Nutzungsrechte für Hochschulangehörige beim Abschluss von Lizenzverträgen explizit mitverhandeln. Dies entspricht auch den Richtlinien, wie sie die DFG bei der Lizenzierung in Fachinformationsdiensten verfolgt (vgl. Musterlizenztext des FID-Lizenzen).

Nachweis: Öffentliche Webseite der Bibliothek, die Text- und Data-Mining adressiert.

Kostentransparenz beim Erwerb herstellen

Die Bibliothek macht Angaben zu ihrem Erwerbungsetat öffentlich zugänglich im Sinne von Open Government Data.Neu in OLB2020

Über die etablierten Mechanismen der Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) hinaus besteht ein großer Informationsbedarf zur Mittelverwendung in Bibliotheken, vor allem in Bezug auf Lizenzverträge mit den großen, marktbeherrschenden Verlagen bzw. Buchhändlern und in Bezug auf die Kosten für Open-Access-Publikationen. Die Offenlegung dieser Kosten verhilft zu höherer Transparenz des Medienmarkts und beim Umstieg auf Open-Access-Modelle.

Nachweis: Teilnahme an der DBS und darüber hinaus: Öffentliche Seite oder Datensatz/Datensätze bei GovData, mit weiter gehenden Informationen zum Erwerbungsetat. Diese können sein:

  • Ausgaben für konventionelle Lizenzverträge für elektronische Medien auf Verlagsebene, soweit dies nicht durch Non-Disclosure-Agreements verhindert wird
  • Ausgaben für Verträge, die Zugang zu und Open-Access-Publikation in elektronischen Zeitschriften miteinander koppeln (Read and Publish, Offsetting- bzw. Transformationsverträge)
  • Ausgaben für Article Processing Charges, idealerweise über Teilnahme OpenAPC
  • Ausgaben für Book Processing Charges
  • Ausgaben für kooperativ finanzierte Open-Access-Produkte wie SCOAP3, Open Library of Humanities, Open Book Publishers

Open-Access-Ressourcen sichtbar machen

Open-Access-Quellen in lokale Suchsysteme integrieren und an der besseren Erschließung von Open-Access-Ressourcen mitarbeiten.Neu in OLB2020

Geeignete Open-Access-Datenquellen werden in lokale Suchsysteme eingebunden, um die Sichtbarkeit von frei verfügbaren Inhalten in Bibliothekskatalogen zu verbessern: Dies kann etwa die lokale Anbindung des DOAJ zur Sichtbarmachung von OA-Zeitschriften und/oder des DOAB zur Sichtbarmachung von OA-Büchern umfassen. Um die Sichtbarkeit insgesamt zu verbessern, wirkt die Einrichtung an der inhaltlichen und/oder formalen Erschließung von Open-Access-Ressourcen mit, etwa in Form von Erschließungsarbeit auf Verbundebene.

Nachweis: Link zu einer Webseite, auf der die Open-Access-Datenquellen in lokalen Suchsystemen aufgeschlüsselt werden.

Open-Access-Potenziale aufdecken

Die Bibliothek unterstützt bei der Aufdeckung von Open-Access-Potenzialen durch eine Beratung im Bereich Open Science sowie Open Educational Resources.

Es gibt ein konkretes, individuelles Beratungsangebot, dass nutzerfreundlich, sichtbar auf der Webseite eingebunden ist. Entsprechende Tools wie beispielsweise SherpaRomeo, dissem.in, ImpactStory, re3data.org, iMooX oder oercommons sollten dabei zum Einsatz kommen. Alternativ kann die Beteiligung in einem Projekt im Bereich Open Science und/oder offener Lehrinhalte nachgewiesen werden.

Nachweis: Link zur Webseite des Beratungsangebots

Lehr- und Lernmaterialien unter offener Lizenz

Lehr- und Lernmaterialien der eigenen Bibliothek zur Nachnutzung und Bearbeitung bereitstellen.

Die Bibliothek formuliert in ihrer Open-Access-Policy den Willen, Lehr- und Lernmaterialien der Bibliothek frei verfügbar zur Nachnutzung und Bearbeitung zu veröffentlichen. Sie stellt Lehr- und Lernmaterialien wie Handouts, Präsentationen, Selbstlernmaterialien sowie wenn möglich auch Lehrvideos, Veranstaltungsaufzeichnungen u. ä. unter offener Lizenz zur Verfügung. Dies sollte möglichst über ein geeignetes Repositorium erfolgen. Die Bibliothek informiert ihre Mitarbeiter*innen (sowie die Mitarbeiter*innen der Einrichtung) über Möglichkeiten, Lehr- und Lernmaterialien unter offener Lizenz zur Verfügung zu stellen und sie schult ihre Mitarbeiter*innen (sowie die Mitarbeiter*innen der Einrichtung) zur Erstellung von Lehr- und Lernmaterialien unter offener Lizenz.

Nachweis: Links zu Lehr- und Lernmaterialien der Bibliothek, die unter einer offenen Lizenz stehen.

Einbindung eigener und externer Nutzer*Innen

Die Bibliothek stellt im Rahmen der Erfüllung ihrer Funktion als Dienstleister oder im Rahmen fachlicher/regionaler Netzwerke Know-how und bestehende Infrastruktur für eigene sowie externe Nutzer*innen bereit.

Das Angebot gilt für eigene Nutzergruppen und/oder externe Nutzergruppen (z. B. Schüler*innen/Lehrer*innen, Ehemalige, Vereine, Flüchtlinge). Die Einbindung der Nutzer*innen kann in unterschiedlichen Formen stattfinden, dazu gehören u. a. die Nutzung physischer oder virtueller Räume, Fortbildungen, Diskussionen/Befragungen oder Social Tagging. Es gibt Kooperationen mit anderen Einrichtungen zur Durchführung gemeinsamer Projekte (Vereinbarungen mit Repair-Café, Makerspace o. ä.). Umfragen können z. B. den Bestand, das Beratungsangebot oder einzelne Services betreffen.

Nachweis: Es ist öffentlich dokumentiert, dass die Bibliothek in den letzten zwei Jahren Nutzer*innen in Bibliotheksprozesse einbezogen hat.

Geschäftsgänge veröffentlichen

Interne Workflows und Prozesse dokumentieren und zur Nachnutzung durch andere Bibliotheken veröffentlichen.Neu in OLB2020

Selten werden Geschäftsgänge in der Erwerbung, Erschließung oder Vermittlung formal dokumentiert und noch seltener veröffentlicht. Dabei könnten andere Bibliotheken davon profitieren, indem sie ihre Prozesse damit vergleichen und ggf. Anregungen für Verbesserungen finden. Das gilt für die breite Masse an Geschäftsgängen, nicht nur für gerade frisch neu eingeführte Best-Practice-Dienstleistungen. Idealerweise sind die Geschäftsgänge so beschrieben, und ggf. visualisiert, dass sie auch für Außenstehende leicht nachvollziehbar sind. Bei speziellen Themen ist auch oft schon eine Kurzbeschreibung hilfreich. Viele Beispiele finden sich auf der internationalen Plattform Library Workflow Exchange.

Nachweis: Link zur Webseite der Bibliothek oder öffentliche Präsentation, auf der die Geschäftsgänge nachnutzbar dokumentiert sind.

Offene Wissenscommunities unterstützen

Community Events in Zusammenarbeit mit Wikimedia oder anderen Wissenscommunities veranstalten oder an Projekten zur Verbesserung von Wikipedia oder Wikidata teilnehmen.

Community-Events: Dies können z. B. Editathons zu bestimmten Themen in Wikipedia, Wikidata, Open Street Map oder anderen freien Wissens-Projekten sein, die von der Bibliothek organisiert werden und/oder in ihren Räumen stattfinden. Nachweis: Das Event sollte als Einladungs-News auf der Website, als Bericht im Blog o. ä. dokumentiert sein. Das Event sollte nicht länger als drei Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbung zurückliegen.
Projekte: Die Bibliothek engagiert sich substanziell in Programmen zur Stärkung von medien- und informationsbezogenen Kompetenzen (z. B. Mozilla Web Literacy), der Verbesserung der Quellennachweise in Wikipedia (z. B. 1Lib1Ref) oder in Wikidata (z. B. WikiCite)

Nachweis: Link zu einer Webseite der Veranstaltung oder zu einem Bericht über das Projekt.

Selbst nur Open Access publizieren

Mitarbeiter*innen der Bibliothek publizieren Open Access.

Eine interne Open-Access-Policy für die Bibliothek verabschieden, die über diejenige der Hochschule hinausgeht und/oder nur noch in Medien publizieren, begutachten und Herausgeberschaften übernehmen, bei denen die Inhalte ohne Zeitverzug Open Access bereit stehen. Die Publikationslisten der Bibliothek entsprechend mit Direktlinks zu freien Volltexten versehen.

Nachweis: Das Kriterium lässt sich durch einen der folgenden Nachweise erfüllen:

  • a) Verabschiedung einer verpflichtenden Open-Access-Policy für MitarbeiterInnen der Bibliothek, die Autoren-, Gutachter- und Herausgebertätigkeiten betrifft (bitte URL angeben)
  • b) Nachweis in Bibliografie oder Jahresbericht der Bibliothek oder Hochschule für die letzten 12 Monate, dass alle Veröffentlichungen der Bibliothek und ihrer MitarbeiterInnen Open Access zur Verfügung stehen mit entsprechenden Links.

Fotos der Bibliothek nachnutzbar machen

Fotos der eigenen Einrichtung unter einer offenen Lizenz zur Verfügung stellen.

Fotos der eigenen Einrichtung werden gesammelt und online zur Nachnutzung verfügbar gemacht. Die Fotos werden auf einer Plattform eingestellt, welche eine maschinenlesbare Kennzeichnung der freien Lizenz unterstützt und somit die Auffindbarkeit der freien Inhalte auch durch Suchmaschinen ermöglicht. Die Fotos müssen unter einer Open-Definition-konformen Lizenz stehen.

Nachweis: Link zu Bilddatenbank (Portale wie Wikimedia Commons, Flickr o. ä.).

Bibliothek als offener Ort

Die Bibliothek bietet ein Kursangebot zur Integration, Inklusion und/oder Emanzipation, um einen gleichberechtigten Zugang für alle zu fördern.Neu in OLB2020

Die Bibliothek ist ein offener Ort für alle. Es gibt keine Zugangsbegrenzung. Ihre Räumlichkeiten und der überwiegende Teil der Bestände sind vor Ort und ohne Anmeldung o. ä. nutzbar. Sie unterstützt die Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft. Die Bibliothek bietet Angebote zur Integration, Inklusion und/oder Emanzipation von Benachteiligten. Weitere Möglichkeiten sind die Bereitstellung von Info-Flyern in mehreren Sprachen, der Ausbau des mehrsprachigen Bestandes oder die Teilnahme an Aktionstagen wie „Tag der offenen Gesellschaft“.

Nachweis: Kursangebot mit integrativer, inklusiver und/oder emanzipativer Ausrichtung (z. B. Vermittlung von Lese- und Medienkompetenz; Angebote für Zuwander*innen, geflüchtete Menschen und Asylbewerber*innen)

An English translation of our criteria is available on Zenodo.