Die Handlungsfelder im Detail
Hier finden Sie Beschreibungen der vier Handlungsfelder des Open Library Badge 2025. Die genannten Bedingungen gelten für alle Kriterien, die zu dem jeweiligen Handlungsfeld gehören.
Handlungsfeld 1
Beraten und vermitteln
Bibliotheken bieten ihren Nutzer*innen Information und Beratung zu Openness-Themen an. Auf den Webseiten der Bibliotheken ist sichtbar, welche Themen das Beratungs- und Vermittlungsangebot umfasst und auf welchen Wegen sich Nutzer*innen mit ihrem Anliegen an die Bibliothek wenden können.
Bibliotheken organisieren Veranstaltungen vor Ort oder virtuell, beispielsweise Workshops, Lesungen, Schulungen, Konferenzen oder Führungen bzw. sind nachweisbar aktiv an solchen Veranstaltungen beteiligt. Der Nachweis erfolgt z. B. über eine Veranstaltungsankündigung, einen Eintrag in einem Veranstaltungskalender, ein Programmheft oder einen Bericht über eine vergangene Veranstaltung. Die Veranstaltung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
Handlungsfeld 2
Infrastruktur bereitstellen
Bibliotheken bieten ihren Nutzer*innen digitale und physische Infrastruktur zur Unterstützung von Openness, beispielsweise zur Informationsrecherche, zur Zusammenarbeit oder zum Publizieren. Digitale Infrastrukturen sind unter anderem Kataloge, Repositorien, Schnittstellen und Tools. Diese Angebote werden entweder von einer Bibliothek selbst betrieben oder die Bibliothek ist nachweisbar beteiligt am gemeinschaftlichen Betrieb, z. B. durch Datenpflege, Weiterentwicklung oder Finanzierung. Physische Infrastrukturen sind z. B. Räume, lokale Bestände oder Geräte.
Der Nachweis erfolgt über Webseiten mit Informationen über die Infrastrukturen bzw. über den öffentlichen Zugang zu den digitalen Angeboten selbst. Infrastrukturen können auch zeitlich begrenzt bzw. anlassbezogen zur Verfügung gestellt werden, etwa wenn eine Bibliothek Datensätze für einen Hackathon aufbereitet oder einen Raum für eine Veranstaltung bereitstellt. In diesen Fällen darf die Aktivität zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
Handlungsfeld 3
Institutionell handeln und Strategien umsetzen
Wenn Bibliotheken selbst Wissen und Information produzieren oder Kundinnen von Informationsdienstleistungen sind, streben sie Openness an. Das betrifft einerseits Produkte der bibliothekarischen Arbeit – z. B. Publikationen, Schulungsmaterialien, Digitalisate, Metadaten, Software – und andererseits Werkzeuge, die die Bibliothek zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzt, etwa intern verwendete Software und Datenbanken.
Um den strategischen Rahmen ihres Handelns zu verdeutlichen, erarbeiten Bibliotheken Dokumente wie Leitbilder, Strategiepapiere und Policies. Sie kommunizieren diese Dokumente den eigenen Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit und evaluieren bzw. aktualisieren sie regelmäßig. Sollte nicht eine Bibliothek selbst, sondern ihre Trägereinrichtung ein Strategiedokument veröffentlichen, so muss aus dem Nachweis hervorgehen, dass die Bibliothek an der Erarbeitung bzw. Umsetzung beteiligt ist. Strategiedokumente dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als fünf Jahre sein.
Handlungsfeld 4
Kooperieren und sich in Netzwerken engagieren
Bibliotheken fördern Openness durch Unterstützung entsprechender Netzwerke. Ihre Mitarbeitenden organisieren sich über die Grenzen der eigenen Einrichtung hinweg in thematischen Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Konsortien. Darüber hinaus kooperieren Bibliotheken mit gesellschaftlichen und politischen Akteuren wie Vereinen und Initiativen, die ebenfalls Openness-Ziele verfolgen.
Bibliotheken unterstützen diese Netzwerke unter anderem mit Personaleinsatz, Infrastruktur, Räumlichkeiten oder finanziell. Der Nachweis kann erfolgen durch aktuelle Mitgliederlisten, z. B. auf Webseiten, aus denen eine Mitwirkung der Bibliothek bzw. von Personen aus der Bibliothek hervorgeht, oder durch die Dokumentation gemeinsamer Projekte, Veranstaltungen und sonstiger Aktivitäten, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Auch die Mitzeichnung von öffentlichen Erklärungen oder Calls kann strategische Signale setzen und mit einem Engagement in entsprechenden Netzwerken verbunden sein. Sollte nicht die Bibliothek selbst, sondern ihre Trägereinrichtung, eine Erklärung mitzeichnen oder in einem Netzwerk institutionelles Mitglied sein, so muss aus dem Nachweis hervorgehen, dass die Bibliothek an der Entscheidung bzw. Umsetzung mitwirkt.
Aktivitäten in mehreren Themen bzw. Handlungsfeldern
Eine Aktivität kann in einem Handlungsfeld mehrere Themen abdecken. Diese Aktivität kann mehrfach angerechnet werden, so dass mit einer Aktivität mehrere Kriterien erfüllt werden können. Beispiele:
- Eine Bibliothek erarbeitet eine Leitlinie, in der sie sowohl die Open-Access-Stellung der eigenen Fachpublikationen als auch die Veröffentlichung der eigenen Schulungsmaterialien als Open Educational Resources regelt. Damit erfüllt sie die Kriterien C3 und F3 (Thema C: Open Access und Thema F: Open Educational Resources).
- Eine Bibliothek berät Nutzer*innen zu Open Access und Forschungsdatenmanagement und erfüllt damit die Kriterien C1 und D1 (Thema C: Open Access und Thema D: Open Data).
Es ist hingegen nicht möglich, mit einer Aktivität mehrere Handlungsfelder abzudecken. Auch wenn es in der Praxis Überschneidungen gibt, sollen Aktivitäten nur in einem Handlungsfeld abgerechnet werden. Das gilt sowohl innerhalb eines Themas als auch über mehrere Themen hinweg. Beispiele:
- Innerhalb des Themas G – Open Government und Open Research Information: Die Mitzeichnung von Erklärungen wie DORA, CoARA etc. wird im Kriterium G4 gewertet (Handlungsfeld 4: Kooperieren und sich in Netzwerken engagieren), nicht im Kriterium G3 (Handlungsfeld 3: Institutionell handeln und Strategien umsetzen).
- Über mehrere Themen hinweg: Der kooperative Betrieb einer Publikationsinfrastruktur, die auf Open-Source-Software beruht, kann in den Kriterien C2 und E2 gewertet werden (Handlungsfeld 2: Infrastruktur bereitstellen), nicht jedoch im Kriterium E4 (Handlungsfeld 4: Kooperieren und sich in Netzwerken engagieren).
